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Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen


Der Freundeskreis Luftwaffe e.V. (FKLw) möchte seine Mitglieder bezüglich der Teilnahme
an Veranstaltungen darauf hinweisen, dass sowohl diese Teilnahme, wie auch die Fahrten
dorthin auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko erfolgen.

Nach seiner Satzung hat es sich der FKLw zur Aufgabe gemacht, ein Forum zu bieten, in
dem sich Gleichgesinnte im weitesten Sinne den Fragen der Luft- und Raumfahrt zuwenden
und im Besonderen die freundschaftliche Beziehung zur Luftwaffe pflegen.

Um dieser Zielsetzung zu genügen, nimmt der FKLw sehr gerne die Möglichkeit an, Verbände
der Bundeswehr, der NATO, andere ausländische Streitkräfte sowie Einrichtungen der zivilen
Luftfahrt und fachorientierte Bereiche der Industrie, der Wirtschaft, des Verkehrs usw. zu
besuchen. Dabei ist jeweils der Einladende auch Veranstalter. Der FKLw vermittelt lediglich
die Einladung an seine Mitglieder und Gäste.

Schon aus dieser Tatsache heraus kann der FKLw keine Haftung für diejenigen übernehmen,
die diese Vermittlung in Anspruch nehmen. Da der FKLw lediglich vermittelt, kann er natürlich
auch nicht die Fahrkosten zu diesen Veranstaltungen übernehmen oder gar die Haftung für die
Hin- und Rückreise.

Das Vorgesagte gilt ebenso für die turnusmäßig stattfindenden Vorträge des FKLw und der
einzelnen Sektionen in Berlin, München und Kerpen.

Etwas anderes gilt für die Mitgliederversammlung. Hier hat der FKLw für die Versammlung
selbst eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
Für die Hin- und Rückfahrt zur Mitgliederversammlung ist jedoch wiederum festzuhalten,
dass diese auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko erfolgen.

Der Vorstand sieht sich veranlasst, auf diesen Sachverhalt hinzuweisen.

Gez. Schroeder
Vizepräsident und Rechtsanwalt